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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt und beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vorbehalten. Angebote und Mitteilung sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe z. B. zum Zwecke des Abschlusses eines mit der angebotenen Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Geschäftes. Zuwiderhandlungen begründen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der vereinbarten Maklercourtage. Bei Verwertung unserer Angebote kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht zustande. Eine Maklerprovision wird auch fällig, wenn ein Abschluss mit einer dem Interessenten nahe stehenden Gesellschaft, Körperschaft, etc. oder einer ihm nahe stehenden Person zustande kommt.

2. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies binnen 5 Werktagen schriftlich mit Ouellen-Nachweis mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag gleich welcher Art bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als von uns angegebenen Konditionen abgeschlossen oder kommt über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein wirtschaftlich gleichwertiges (z. B. Miete statt Kauf oder umgekehrt) oder nur unwesentlich abweichendes Geschäft zustande, besteht unsererseits ein Provisionsanspruch gegenüber beiden Vertragsparteien weiterhin. Dies gilt auch für den Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäftes. Unser Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Ebenso haben wir einen Anspruch darauf, dass unser Provisionsanspruch in den Vertragtext aufgenommen wird. Erfolgt ein Abschluss ohne unsere Anwesenheit ist der Auftraggeber gehalten uns unverzüglich den Vertragspartner sowie die Vertragskonditionen mitzuteilen.

4. Einen Provisionsanspruch haben wir auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

5. Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, mit Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. abzurechnen.

6. Die Höhe der zu zahlenden Provision wird im Exposé ausgewiesen und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Provisionssätze errechnen sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Nettogesamtmietzins. Werden Staffelmietvereinbarungen getroffen, errechnet sich die Provision aus der Staffel, bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.

7. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. 8. Eine Haftung unsererseits für bauliche Schäden oder Vertragsmängel kann in keinem Falle begründet werden. Der guten Ordnung halber zeigen wir an, dass wir Ihnen lediglich Exposés und keine haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung stellen.

Der Makler haftet nicht für den Zustand des Objektes, für technische Angaben sowie hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und Ermittlungen über Vermögensverhältnisse und Kreditwürdigkeit der von ihm benannten Vertragspartner.

9. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Käufer- und Verkäuferprovision.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Koblenz

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit.

12. Um Ihre Anfrage bzw. den Auftrag bearbeiten zu können speichern wir Ihre Daten elektronisch.